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Eigene Angaben

Angaben zur Anschrift
Anschrift der Gegenpartei
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hinweis:

Der Widerspruch sollte schriftlich per Post eingelegt werden. Die Übermittlung per Einschreibung ist nicht erforderlich aber zum Nachweis empfehlenswert. Die Einlegung über andere Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail) ist nur zulässig, wenn die Behörde diese eröffnet hat. Die Frist zur Einlegung des Widerspruches ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Bescheid beigefügt sein muss.

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